Zahnzusatzversicherungen für Kinder
Eine hochwertige Zahnheilkunde ist gerade bei Kindern enorm wichtig. Bereits in
frühester Kindheit werden die Weichen für eine langfristige Zahngesundheit gestellt.
Jedoch reichen dazu die von der gesetzlichen Krankenkasse für Kinderzahnheilkunde
erstatteten bzw. vorgesehenen Leistungen in aller Regel nicht aus. Ohnehin ist allgemein
ist zu beobachten, dass trotz Informationsüberflutung, aber vielleicht gerade deswegen
unter Kassenversicherten, eine weit verbreitete Unkenntnis über Leistungslücken der
gesetzlichen Krankenkassen, insbesondere beim Zahnarzt bestehen. (Siehe www.hanswaizmann.de/checklisten/prophylaxe.pdf)
Unter anderem kann durch die konsequente zahnärztliche Betreuung von Kindern vom ersten Milchgebiss an, Störungen der Zahngesundheit oft schon kurz nach deren Entstehung festgestellt und im Keim erstickt werden. Eine solche intensivere Betreuung von Kindern, spätestens bei vollständigem Milchgebiss, ist auch deshalb wünschenswert, weil dadurch z.B. Veränderungen, die einen späteren kieferorthopädischen Behandlungsbedarf bedingen könnten, so rechtzeitig erkannt werden können, dass das u. U. einen späteren kieferorthopädischen Behandlungsbedarf reduziert, eventuell sogar gänzlich vermeidbar macht.
Sofern durch intensivere Betreuung von Kindern z.B. auf Kieferverformungen hinauslaufende exogene Einflüsse im Anfangsstadium durch den Zahnarzt erkannt werden, besteht natürlich die Möglichkeit der Einflussnahme (z.B. Hilfsmittel zum Abgewöhnen des “Daumenlutschens”), so dass im Zusammenwirken mit den Eltern, einer etwaigen negativen Veränderung rechtzeitig vorgebeugt bzw. diese verhindert werden kann.
Vor diesem Hintergrund sind Zahnzusatzversicherungen bereits für (Klein-)Kinder, ab der vollständigen Ausbildung des Milchgebisses (ca. ab 3 Jahre), insbesondere im Hinblick auf deren spätere nachhaltige Zahngesundheit sehr sinnvoll und können daher unein- geschränkt auch vom Zahnarzt den Eltern empfohlen werden.
Ab dem Zeitpunkt, in dem die Eltern einen mtl. Obulus für die Zahnersicherung Ihres Kindes entrichten, wollen Sie natürlich auch die entsprechende Gegenleistung abrufen, um davon zu profitieren. Da moderne ZZV-Tarife auch für Zahnerhalt von Kindern bis 100 % erstatten, auch wenn die Kasse nichts zahlt, ist die Situation eine völlig andere als früher: Die Eltern können beim Abschluss einer modernen ZZV für Ihr Kind mit laufenden Erstattungen rechnen, eingezahlte Beiträge kommen in Form vorprogrammierter Erstattungen zurück. Diesen Effekt gibt es erst seit es modere Zahnzusatzversicherungen gibt!
„Veraltete” ZZV-Tarife vor 2007 hatten nämlich im Gegensatz zu den heutigen modernen Tarifen meist nur Zahnersatz im Programm und da auch nur 20, 30, 40 %. Sie hatten, mangels Leistung für Zahnerhaltmaßnahmen natürlich auch nicht diesen besonderen Effekt.
Vielen Eltern dürfte die Sinnhaftigkeit des dieses Sachverhalts noch längst nicht so klar sein, wie es wünschenswert ist. Vielen Eltern schwebt sicherlich im Hinterkopf der Gedanke, dass Ihre Kinder sowieso erst später Ihre “Zweiten” bekommen und daher der Zustand, bzw. das Vorhandensein der Milchzähne ja eigentlich keine Rolle spielt, ergo auch eine Zahnzusatzversicherung für Ihre Kinder eigentlich nicht nötig sei. Diese Annahme ist jedoch nachgewiesenermaßen grundfalsch.
Die Praxis dürfte daher meist so aussehen: Für viele Eltern ist der Gang zum Zahnarzt mit Ihrem Kind auch verbunden mit einem vorher nicht zu kalkulierenden Kostenrisiko, der Sie möglicherweise vom “rechtzeitigen” Zahnarztbesuch mit Ihrem Kind abhält. Oft kommen Eltern leider erst dann in die Praxis, wenn akuter Behandlungsbedarf offenkundig geworden ist.
Diesem Denken kann nur mit Aufklärung begegnet werden. Unkalkulierbaren Kostenrisiken von Zahnarztbesuchen mit Kindern kann durch moderne für Kinder verfügbare ZZV-Tarife begegnet werden.
Fakt ist, dass sich viele Eltern meist zu spät um das Thema, ob eine ZZV sinnvoll für Ihr Kind ist kümmern. Allenfalls eine möglicherweise schon bald im Raum stehende teure KFO- Behandlung veranlasst viele Eltern, dann aber viel zu spät, einmal über eine ZZV für Ihr Kind nachzudenken und eine abzuschließen. Dann kann es aber bereits zu spät sein, um das Gewünschte noch rechtzeitig zu versichern. (Siehe www.hanswaizmann.de/checklisten/ prophylaxe.pdf)
Hinsichtlich kieferorthopädischem Behandlungsbedarf haben wir es mit einem recht großen Anteil an Kindern zu tun, die ab dem 7., 8., 9. Lebensjahr (ca.) eine Behandlung benötigen. Ob sich die gesetzlichen Krankenkassen daran noch beteiligen, hängt von dem Schweregrad der Fehlstellung ab, welche durch sog. Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) von 1 bis 5 beurteilt wird. Für in KIG 3-5 eingestufte Kinder übernimmt die Kasse noch die Leistungen, allerdings fallen regelmäßig in sehr unterschiedlichem Ausmaß Mehrkosten an. Diese können erheblich über das von der Kasse geleistete hinausgehen und bewegen sich pro Behandlungsfall am häufigsten ab ca. 700 Euro und gehen hoch bis zu 2.000 Euro, welche aus eigener Tasche der Eltern zu zahlen sind.
Falls die Kasse keinerlei Leistung mehr erbringt, weil die Fehlstellung vom Kieferorthopäden als KIG 1 oder 2 eingestuft worden ist, sind KFO-Behandlungen zur Gänze von den Eltern allein zu bezahlen und die Kosten für die gesamte Behandlung eines Kindes können ohne weiteres, nicht selten bei rund 5.000 € liegen. Das dürfte für viele Eltern eine kaum bzw. schwer zu übernehmende Kostenbelastung darstellen.
Bislang war es äußerst problematisch, aus der Flut an ZZV-Tarifen jene herauszufiltern, deren Leistungsumfang die besonderen Erfordernisse eines Kindergebisses abdeckt. Daher hat Hans Waizmann alle in Deutschland abschließbaren Zahnzusatzversicherungen auf deren spezielle Eignung für Kinder hin untersucht. Ein geeigneter Schutz sollte möglichst folgende Leistungen beinhalten: Leistungen für Prophylaxe, Fissurenversiegelung (kurz: FIS) und professionelle Zahnreinigung (kurz: PZR), Zahnerhalt (Wurzelbehandlungen und hochwertige Kunststofffüllungen) und natürlich hohe Erstattungen für Kieferorthopädie.
Die Leistung für Zahnersatz wurde der Vollständigkeit halber ebenfalls mit einbezogen, weil einmal Unfälle zu Zahnersatz bei Kindern führen können (vielen Eltern ist nicht bekannt, dass Zahnersatz in normalen Unfallversicherungen gar nicht enthalten ist), zum andern leider auch schlechte Pflege oder besondere Umstände sogar zu Zahnersatzbedarf führen können, wenngleich selten.
Das Ergebnis seiner Arbeit ist die neue “WaizmannTabelle Kinder” - 02-2011. Diese zeigt, welches die interessantesten für Kinder geeigneten Zahnzusatzversicherungen sind, und zwar primär geordnet nach der bestmöglichen Abdeckungung des teuersten Risikos „KFO“, aber auch nach Vollständigkeit des Leistungsumfanges. Diese neue, auch als Druckstück erhältliche Tabelle, macht im Übrigen alle wichtigen Leistungsaussagen für Eltern überschaubar. Auf den 1. Blick wird sofort deutlich, welche Tarife zu welchem Preis ein Maximum an Erstattung speziell für Kinder bieten.
Es gibt durchaus noch etliche Zahnzusatztarife, die KFO-Leistungen beinhalten, aber ohne Zahnerhaltleistungen. Diese veraltete Tarifart kommt aber nach Auffassung von Hans Waizmann, Experte für Zahnzusatzversicherungen seit 1995, für Kinder deshalb nicht in Betracht, weil Kinder vor allem hochwertige Zahnerhaltleistungen benötigen.
Einsparungen für Tarife mit geringen Zahnersatzleistungen sind minimal, weil das Risiko bei Kindern ja naheliegenderweise entsprechend gering von allen Versicherern kalkuliert wird.
Von besonderer Bedeutung ist der “PZR & FIS-Effekt” der einzelnen ZZVen: Die besten Zahntarife kosten jährlich zwischen 100 - 180 € und erstatten sowohl die PZR, als auch die FIS der 8 Prämolaren im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zu 100 %. Bei einem durchschnittlichen Preis von 40 € pro PZR-Sitzung und einer FIS (alle 3 Jahre) für bis zu 160 € werden 1-2 Jahresbeiträge aufgewogen. Besonders hervorzuheben ist, dass die Erstattung dieser Leistung garantiert ist. Das bedeutet, man würde sogar Geld verschenken, wenn ein gut zusatzversichertes Kind die (zahnmedizinisch empfohlene) professionelle Zahnreinigung nicht mindestens einmal pro Jahr und die Fissurenversiegelung so oft wie zahnmedizinisch sinnvoll und nötig durchführen lassen würde! Eine Erneuerung der Fissurenversiegelung ist im Normalfall alle 2-4 Jahre nötig. Es ist allerdings auch keine Seltenheit, dass die Versiegelung durch die sich im Wechselgebiss ständig verändernde Bisslage, bereits in einem halben oder einem Jahr wieder erneuert werden muss. (Siehe www.hanswaizmann.de/checklisten/fissuren.pdf)
Die WaizmannTabelle für Kinder ist ab sofort Online verfügbar unter www.waizmanntabelle.de/kinder. In gedruckter Form ist die Tabelle von Zahnärzten bestellbar auf www.hanswaizmann.de/zahnarztservice.
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