Die 10 Regeln für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung
- Checkliste Zahnzusatzversicherung für Kinder
- Waizmann Preisvergleich Zahnzusatzversicherung starten
- Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
Unser Leser-Thema des Monats: Zahnzusatzversicherung
- Halten Sie Zahnzusatzversicherungen für sinnvoll? beantworten

- Sollten zahnerhaltende Maßnahmen auch im Leistungskatalog einer Zahnzusatzversicherung erhalten sein? beantworten

- Wann sollen Patienten eine Zahnzusatzversicherung abschließen? beantworten

- Soll eine Zahnzusatzversicherung nur für Zahnersatz oder auch für zahnerhaltende Maßnahmen leisten? beantworten

- Welche Zahnzusatzversicherung könnnen Sie als Zahnarzt empfehlen? beantworten

- Welche Fragen zur Zahnzusatzversicherung werden Ihnen häufig gestellt? beantworten

- Welche Leistungen sollen bei einer Zahnzusatzversicherung für Kinder abgesichert werden? beantworten

- Wieviel Prozent Ihrer Patienten haben bereits eine Zahnzusatzversicherung? beantworten

- Welche Leistungen sollen bei einer Zahnzusatzversicherung abgesichert werden? beantworten

Sie haben selbst Fragen rund um das Thema Zahnmedizin?
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Moderne Zahnzusatzversicherungen sind mit alten (vor 2007 angebotenen) Zahnersatzversicherungen nicht zu vergleichen. Wie der Name schon sagt, ist das Leistungsspektum, aber auch die Erstattungshöhe in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Jedoch gibt es einige wichtige Punkte, die man im Vorfeld eines Versicherungsabschlusses unbedingt beachten sollte, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Wenn Sie sich an die folgenden 10 Regeln halten, können Sie davon ausgehen, dass sie auf lange Sicht bestmöglich versorgt sind.
1. Billig-Tarife sind leistungsschwach!
Zahnzusatzversicherungen sollte man nicht nach deren monatlichen Kosten beurteilen. Denn: was nützt es, wenn ein Tarif 5-10 € im Monat (für einen Erwachsenen) kostet und dafür lediglich 20% z.B. bei einer Zahnkrone aus Keramik -Kosten ca. 800 €- erstattet? Nach Kassenzuschuss und Zahnzusatzversicherung-Erstattung verbleibt ein Eigenanteil von immer noch rund 500 €.
Wählen Sie daher Ihren Tarif anhand seiner Leistungsstärke. (Vgl. Punkt 3)
2. Zahnzusatzversicherung-Tarife sollten vollständig leisten!
Die moderne Zahnheilkunde unterscheidet 4 Bereiche: Zahnersatz, Zahnerhalt, Prophylaxe und Kieferorthopädie. Tarife, die nur in einem oder zwei dieser Bereiche leisten, sind nicht zu empfehlen. Sieht eine Zahnzusatzversicherung die Leistung z.B. nur im Bereich Zahnersatz vor, erstattet sie erst, wenn die Zähne so gravierend geschädigt sind, dass sie entfernt werden müssen. Die Leistung für Zahnerhalt ist daher verständlicherweise unbedingt notwendig. Im Idealfall sollte ein Zahnzusatzversicherung-Tarif aber auch Prophylaxeleistungen, wie die professionelle Zahnreinigung mit einschließen. Denn das bedeutet für Sie: Sie bekommen, auch wenn kein zahnärztlicher Behandlungsbedarf auftritt, einen Teil Ihrer Beiträge in Form der PZR-Erstattungsleistung zurück. Für Kinder ist darüber hinaus die Leistung im Bereich der Kieferorthopädie sehr wichtig, da hier ein hohes finanzielles Risiko für die Eltern besteht. Vgl. Punkt 9. - einen Vergleich von über 130 Zahnzusatzversicherung finden Sie auf der aktuellen WaizmannTabelle
3. Welche Zahnzusatzversicherung ist die individuell beste?
In Deutschland gibt es rund 300 Zahnzusatzversicherung-Tarife. Ein Überblick fällt schwer und die Suche nach den besten Tarifen ist ohne Hilfe sehr mühsam. Die WaizmannTabelle ist das Mittel der Wahl, um nicht Gefahr zu laufen, einen veralteten oder leistungsschwachen Tarif abzuschließen. Der WaizmannWert ist der verlässliche und objektive Maßstab hinsichtlich der Leistungsfähigkeit eines Tarifs. Der tatsächlich erreichte Bestwert sind 100 %, sprich: dieser Tarif erstattet alle Eigenanteile (nach GKV-Festzuschuss) aus einem wissenschaftlich fundiertem Leistungsfallkorb über 4, bzw. 8 Jahre im Gesamtvolumen von 5.940 €, bzw. 11.880 €. Er umfasst Erstattungsleistungen in allen zahnmedizinischen Behandlungsbereichen: Prophylaxe, Zahnbehandlung und Zahnersatz. Herkömmliche Tests beschränken sich der Einfachheit halber auf nur einen Teilbereich, z.B. Zahnersatz. Die WaizmannTabelle ist online einsehbar unter www.waizmanntabelle.de.
4. Nicht jede Versicherung muss Sie versichern!
Im Gegenteil: es liegt im billigen Ermessen jedes Versicherers, bestimmte Personenkreise oder “Risikogruppen” von der Aufnahme auszuschließen. Zu diesem Zweck stellen mache Versicherer im Antragsformular z. T. umfangreiche Fragen zu Beruf und Zahnstatus. Kurios: Allein die Berufsbezeichnung “Hausfrau” hat bei einem Versicherer eine Ablehnung zur Folge. Aber auch das Fehlen zu vieler Zähne, selbst wenn durch Zahnersatz versorgt, führt in manchen Fällen zu einem Negativbescheid. Lassen Sie Ihren Tarif vor Abschluss daher von Hans Waizmann (www.hanswaizmann.de - Preisvergleich Zahnzusatzversicherung) auf Annahmefähigkeit prüfen. Er kennt aus seiner 15- jährigen Berufserfahrung alle -auch die nicht öffentlichen- Aufnahmekriterien der unterschiedlichen Gesellschaften. (Vgl. Punkt 5)
5. Der Abschluss beim Vor-Ort Vertreter birgt Gefahren!
Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung nie ohne professionelle Hilfe ab. Nutzen Sie das Know How von Spezialmaklern wie Hans Waizmann! Vielen Vor-Ort-Vertretern fehlt aufgrund zu seltener Abschlüsse das erforderliche Fachwissen, das Sie vor Zuschlägen, Leistungsausschlüssen, aber auch vor einer eventuellen Ablehnung seitens der Versicherung schützen kann. Was in letzterem Fall erschwerend hinzukommt, ist die Tatsache, dass Sie, sofern Ihr Antrag von einer Versicherung abgelehnt wird, auch von anderen Versicherungsgesellschaften nicht mehr aufgenommen werden!
6. Zahnfragen – sorgfältig beantworten!
Bedenken Sie, dass alle Angaben, die Sie auf Ihrem Versicherungsantrag machen, im späteren Streitfall um eine Erstattungsleistung auf das Penibelste geprüft werden. Eine Unachtsamkeit oder unbewusste Falschangabe (gerade im diffizilen Bereich „Fehlende Zähne“ oder „Ersetzte Zähne“) an falscher Stelle und der Versicherer ist (auch Jahre) später von seiner Leistungspflicht befreit. Schlimmer noch: Alle bis dahin eingezahlten Beiträge sind verloren. Fragen Sie im Zweifelsfall am besten Ihren Zahnarzt!
7. Leistungsbeschreibungen genau lesen!
In Versicherungsverträgen generell und bei Zahnzusatzversicherung-Verträgen insbesondere ist das Kleingedruckte oftmals das Entscheidende. Hierin wird nicht selten die angepriesene „100 %ige Erstattungsleistung“ z.T. erheblich eingeschränkt oder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Aus diesem Grund wurde der sog. „KlarVertrag“ (www.klarvertrag.de) entwickelt. Er hat das Ziel, maximale Transparenz in Vertragskonditionen und höchstmögliche Leistungsklarheit zu schaffen. Dazu haben die Versicherer selbst auf etwa 30 Fragen aus der 15-jährigen Erfahrung von Versicherungsexperten Hans Waizmann schriftlich geantwortet. Alle Aussagen in einem KlarVertrag sind in verständlichem Deutsch gehalten, ausführlich und detailliert, sowie
schriftlich und offiziell von der Versicherung hinsichtlich Richtigkeit und Gültigkeit bestätigt.
8. Ansprechpartner bei Erstattungsproblemen
Bevor Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, sollten Sie sich vergewissern, wer für Sie zuständig ist, wenn Sie später einmal ein Erstattungsproblem haben. Denn wenn Sie Ihre Versicherung auf eigene Faust abgeschlossen haben, bleibt Ihnen meist nur die (oft sogar kostenpflichtige) Hotline, bei der Sie dann in Normalfall mit Mitarbeitern ohne wirkliches Interesse an der Lösung Ihres individuellen Problems um Ihr „Recht“ auf Erstattung (meist leider vergeblich) kämpfen müssen. Der Gang zum Vertreter um die Ecke bringt in den meisten Fällen das Gleiche. Nur ein spezialisierter Makler, wie Hans Waizmann, mit ausreichend Marktmacht aufgrund der Vielzahl der von Ihm betreuten Verträge, kann sich bis in die obersten Etagen einer Versicherung Gehör verschaffen und dort auf Entscheiderebene Ihre Ansprüche durchsetzen.
9. Zahnzusatzversicherung auch für Kinder!
Eine hochwertige Zahnheilkunde ist gerade bei Kindern enorm wichtig. Bereits in frühester Kindheit werden die Weichen für eine langfristige Zahngesundheit gestellt. Jedoch reichen dazu die von der gesetzlichen Krankenkasse für Kinderzahnheilkunde erstatteten bzw. vorgesehenen Leistungen in aller Regel nicht aus. Das weitaus größte finanzielle Risiko stellt die Kieferorthopädie dar. Eigenanteile von bis zu 5.000 € sind keine Seltenheit. Eine gute Kinder-Zahnzusatzversicherung leistet selbst in diesem Bereich bis zu 100%. Die Sinnhaftigkeit einer Zahnzusatzversicherung für Kinder ab vollständig ausgebildetem Milchgebiss (ca. 3 Jahre) steht somit außer Frage. Die besten für Kinder geeigneten Tarife finden Sie in der WaizmannTabelle für Kinder www.waizmanntabelle.de/kinder - Zahnzusatzversicherung Vergleich Kinder.
10. Rechtzeitig versichern!
Ein Grundsatz aller Zahnzusatzversicherungen lautet, dass Behandlungsmaßnahmen, die vor Versicherungsbeginn angeraten, bzw. begonnen wurden, nicht im Erstattungsumfang des Zahnzusatzversicherung-Tarifs enthalten sind. Warten Sie mit dem Abschluss daher nicht, bis es zu spät ist. Dies gilt für Erwachsene und Kinder gleichermaßen: Wenn ein Kind im Alter von 6 bis 9 Jahren erstmalig einem Kieferorthopäden vorgestellt worden ist, dann ist es zu spät, um eine absehbare, teure KfO-Behandlung noch rechtzeitig zu versichern. Zudem ist zu beachten, dass innerhalb der ersten 2-4 Jahre der Versicherungszugehörigkeit u.U. Erstattungs-höchstgrenzen bestehen. Auch diese können Sie übrigens der WaizmannTabelle entnehmen.
Die interessantesten Zahnzusatzversicherung-Antworten
Halten Sie Zahnzusatzversicherungen für sinnvoll?
Thema: Zahnzusatzversicherung
12 Punkte |
Praxis Nina Hartmann |
1. Eine Versicherung macht nur Sinn, wenn sie einen existenzbedrohenden Schadensfall abdeckt (Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung für große Risiken, Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Hausversicherung etc.) Kleine Risiken zu versichern ist nicht ratsam, da der Schadensfall zwar ärgerlich, finanziell aber überschaubar ist. Dies gilt auch für die Zahnbehandlung. Außerdem: jede Versicherungsprämie beinhaltet erhebliche Kosten für Vertrieb, Verwaltung, Werbung und Gewinn für die Aktionäre. 2. Zur Zahnzusatzversicherung: Der Plan, vor der Sanierung seiner Zähne noch rasch eine Versicherung abzuschließen, klappt leider nicht; man kann kein brennendes Haus versichern. Zahnschäden oder -lücken, die bereits bekannt sind, können nicht versichert werden. Die Gesellschaften erfragen im Schadensfall fast immer den Befund vom Zahnarzt: dieser muss hier wahrheitsgemäße Auskunft geben, da die Befunde dokumentiert sind und eine unrichtige Auskunft als Beihilfe zum Versicherungsbetrug gewertet werden kann. Falsche Angaben zum Zahnbefund auf dem Versicherungsantrag führen überdies meist zur sofortigen Kündigung des Vertrages – mit finanziellem Schaden für Sie. Außerdem haben Zusatzversicherungen immer Wartezeiten und/oder erhebliche Erstattungs-Begrenzungen in den ersten Jahren; es lohnt das Kleingedruckte zu studieren. Auch die Übernahme von Implantaten wird oft versprochen, im Kleingedruckten aber manchmal nur, „wenn keine andere wirtschaftliche Lösung“ möglich ist. Und die ist fast immer möglich. Versicherungen sind kein Sozialhilfeverein, sondern gewinnorientierte Aktiengesellschaften; jede Zahnbehandlung ist ein „Versicherungsschaden“, der möglichst klein gehalten werden soll. Dies spiegelt sich in zahllosen Streitereien um die Erstattung wieder. 3. Daher: Die Prämien lieber auf ein Tagesgeldkonto einzahlen und damit die Zahnbehandlung ansparen. Oder wenn es eilt: Einen Kredit aufnehmen. Außerdem: Wir arbeiten mit einer Abrechnungsgesellschaft zusammen; hier können Sie Raten bis zu einem halben Jahr vereinbaren – ohne Mehrkosten für Sie. _________________________________________________________ Zahnarztpraxis Nina Hartmann - Darmstadt - Ihre Praxis am Schloss
Halten Sie Zahnzusatzversicherungen für sinnvoll?
Thema: Zahnzusatzversicherung
38 Punkte |
bis vor kurzem hätte ich diese Frage für die meisten Patienten mit "nein" bantwortet, da durch konsequente Prophylaxe hohe Kosten für Zahnersatz vermieden werden können (und für Patienten, die schon einen teuren Zahnerstatz benötigten, war es für einen Tarifabschluß sowieso zu spät). Seit es allerdings immer mehr Tarife gibt, die eben z.B. auch Prophylaxeleistungen und hochwertige Kunststofffüllungen im Angebot haben, ist es vor dem Hintergrund, dass die Kassenleistungen wohl immer weiter sinken, durchaus eine Überlegung wert, zu einem Zeitpunkt, zu dem keine größere Behandlung ansteht, über Zusatzversicherungen nachzudenken.
Halten Sie Zahnzusatzversicherungen für sinnvoll?
Thema: Zahnzusatzversicherung
26 Punkte |
Praxis Gerald Zähringer |
Ja - und nein! Ja, wenn in absehbarer Zeit sehr wahrscheinlich Behandlungsbedarf entsteht, also z.B. einige große Füllungen, die möglicherweise in einigen Jahren durch etwas anderes ersetzt werden müssen (also z.B. Krone). Nein, wenn aktuell Behandlungsbedarf besteht, denn da wird normalerweise eine Versicherung nichts bezahlen. Und nein, wenn in den nächsten Jahren eine umfangreichere Behandlung nicht zu erwarten ist. Dann sollte lieber über eine langfristige Sparanlage ein eigener Kapitalstock aufgebaut werden. Auf das ganze Leben gesehen sind für die meisten Menschen nicht mehr als 20000-30000 Euro an Kosten für die Zähne zu erwarten. Selbst wenn man diese Summe verdoppelt oder sogar verdreifacht kann dies mit 20-30 Euro im Monat selbst angespart werden. Warum also 20-30 Euro für eine Versicherung ausgeben, wenn ich die vielleicht nie brauche und eigentlich gar kein Risiko da ist?
mag ich (1)
Halten Sie Zahnzusatzversicherungen für sinnvoll?
Thema: Zahnzusatzversicherung
22 Punkte |
Praxis Ihre Zahnärzte am Schloss |
Ja, aber nur wenige. Die meisten decken nur Zahnersatz in ausreichendem Maße ab. Heutzutage ist es aber wichtig innovative Methoden in Anspruch nehmen zu können, die Zähne besser erhalten können (z.B. Wurzelkanalbehandlungen mit Mikroskop, hochwertige dentinadhäsive, minimalinvasive Compositerestaurationen mit Lupenbrille/Mikroskop, Funktionsdiagnostik/-therapie, hochwertige Prophylaxe...
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Halten Sie Zahnzusatzversicherungen für sinnvoll?
Thema: Zahnzusatzversicherung
18 Punkte |
Praxis Hendrik Erdmann |
Die finanziellen Mittel der gesetzlichen Krankenkassen erlauben lediglich die Grundversorgung, die sich an den Maßgaben "notwendig", "zweckmäßig", "wirtschaftlich" und "ausreichend" orientiert. Dies ist leider nicht in jedem Fall die Behandlung, die wünschenswert und optimal wäre. Wer unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse eine optimale Behandlung wünscht, für den ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Diese beteiligt sich je nach Vertrag in unterschiedlicher Höhe an den Behandlungskosten. Mittlerweile gibt es Versicherungen, die sich auf alle Bereiche der Zahnmedizin erstrecken.
mag ich (2)
Halten Sie Zahnzusatzversicherungen für sinnvoll?
Thema: Zahnzusatzversicherung
|
Praxis Bernd Wenzlaff |
Hier kann man keine eindutige Antwort geben. Es ist eindeutig von der Situation des Patienten abhängig. Patienten mit eine sehr guten Mundhygiene und in Folge dessen einem sehr geringen Kariesrisiko, können getrost auf solch eine Versicherung verzichten. Patienten mit eine mittleren Kariesrisiko, sollten schon eher über solch einen Versicherung nachdenken, da es hier auch angebracht ist, in regelmäßigen Abständen prfessionelle Zahnreinigungen vorzunehmen. Diese Reinigungen werden auch von diversen Zusatzversicherungen übernommen.
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Praxis Admin2 |
Das hängt von der Situation des Patienten ab. Der Abschluss sollte ab ... lesen
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Halten Sie Zahnzusatzversicherungen für sinnvoll?
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Praxis Drs. Alamouti & Melchior- Zahnärzte im Mediapark |
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Praxis Dr. Georg Finger |
Auf längere Sicht - ja. ... lesen
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Halten Sie Zahnzusatzversicherungen für sinnvoll?
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Praxis Sven Herold |
Zahnzusatzversicherungen können sehr sinnvoll sein, aber nicht für j ... lesen
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