Hallo,
ich habe mir vor etwa 4 Monaten Vollkeramik-Inlays in drei Zähne einsetzen lassen (privat finanziert). Ein Zahn schmerzte von Anfang an, woraufhin der Zahnarzt mir versicherte, dass dies normal sei.. Nun hatte ich nach Weihnachten drei schmerzerfüllte Nächte, konnte jedoch aufgrund der Feiertage meinen Zahnarzt nicht aufsuchen, da dieser im Urlaub ist... somit suchte ich noch am 30.12 einen anderen Zahnarzt auf, der Notdienst hatte.
Dieser sagte mir, dass ich auf das Inlay noch eine Garantie seitens des Zahnarztes hätte und dass er mir an diesem Zahn nichts machen könnte, da die Garantie ansonsten verfällt.. dennoch stellte er fest, dass der Zahn inzwischen abgestorben war und ich somit einen weiteren Wurzeltoten Zahn im Mund habe.. Der Schmerz ist im Augenblick nicht mehr akut, dennoch spüre ich einen Druck auf dem Zahn und versuche auf der anderen Seite zu kauen.
Wie sieht eine Garantieleistung des Zahnaztes überhaupt aus? Eigentlich ist mein Vertrauen zu diesem Arzt ein wenig in Frage gestellt, seit mich der andere Arzt ein wenig aufgeklärt hat... Muss ich zu dem gleichen Arzt, oder habe ich Anspruch auf eine Erstattung der Kosten für das Inlay?
Was passiert eigentlich, wenn ich den Zahn doch im Mund behalte, ohne eine Wurzelbehandlung durchzuführen?
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen!
Vielen Dank im voraus und weiterhin ein gesundes Jahr 2009!
