Zahnärzte im Interview - Das Thema Zahn aus erster Hand

Das wohl erste und älteste Zahn-Portal der Welt!

PLZ-Zahnarztsuche:
Zahnarzt im Forum bei Neuigkeiten

ie sog. professionelle Zahnreinigung im Airflow-Verfahren stellt eine Ausübung der Zahnheilkunde dar. 16 Cs 115 Js 93733/08


Veröffentlicht am 26.04.2011 von Zahnimaster - mal 1037 gelesen

Das Amtsgericht Nürtingen hat mit Urteil vom 17.03.2011 festgestellt, dass die Zahnreinigung im sog. Airflow-Verfahren als Ausübung der Zahnheilkunde gilt. Eine ehemalige zahnmedizinische Fachassistentin, die nunmehr als selbstständige Zahnkosmetikerin tätig war, darf dieses Verfahren nicht anwenden. Sie machte sich wegen unerlaubter Ausübung der Zahnheilkunde strafbar. Die Entfernung von Zahnverfärbungen und Zahnbelag unter Verwendung von Pulver-Wasserstrahl-Geräten (Airflow-Geräten) stellt eine Ausübung von Zahnheilkunde im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 ZHG (Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde) dar. Wer dies dennoch anbietet und dabei nicht über die Approbation oder Erlaubnis verfügt, als Zahnarzt zu arbeiten oder aber zur Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt ist, macht sich strafbar. Das Gericht begründete diese Entscheidung damit, dass eine Anwendung der Airflow-Technik bei vorgeschädigten Zähnen zu irreparablen Schäden führen könne.


AG Nürtingen, Urt. v. 17.03.2011 - 16 Cs 115 Js 93733/08

Diese Zahn-News kommentieren....

Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=14108

Noch mehr Zahn-News

Premium: Jetzt neue Patienten gewinnen!

Legen Sie ein kostenloses Zahn-Online Profil an und gewinnen dadurch neue Patienten.

Patientenservice

KeydexPlus Zahnärzte

Bei Zahnärzten mit dem KeydexPlus Logo erhalten Sie als Patienten kostenlose Vorteile. Z.B. verlängerte Gewährleistungen für Zahnersatz, transparente Preis-Garantien, PZR-Kennenlern Gutscheine ...

hier KeydexPlus Vorteile nutzen

Zahn-Forum

Zahnzusatzversicherung

Zahn-Themen