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Urteil: Zahnärzte dürfen kein Botox spritzen


Veröffentlicht am 19.04.2011 von Zahnimaster - mal 1203 gelesen

Zahnärzte dürfen ihren Patienten kein Botox unter die Haut spritzen. Das urteilte am Dienstag ein Richter des Verwaltungsgerichtes in Münster. «Man kann sich trefflich darüber streiten, ob Lippen aufgespritzt werden können.» Aber alles, was noch weiter vom Mund entfernt sei, falle eindeutig in die Zuständigkeit von Heilpraktikern oder Allgemeinärzten. Nur sie seien zu Schönheits-OPs mit Anti-Falten-Spritzen berechtigt, da gebe es einen «klaren Wortlaut des Gesetzes» (Az: 7 K 338/09). Eine Zahnärztin aus der Umgebung von Bielefeld hatte Botox-Behandlungen und Mesotherapie anbieten wollen. Sie hatte gegen die Zahnärztekammer geklagt, damit sie nicht in einer Grauzone arbeiten muss. Ihr Anwalt führte unter anderem ins Feld, dass das Bleichen von Zähnen schließlich auch Zahnarzt-Sache sei. Der Richter gab der Zahnärztin einen Korb. Jedoch kann sie eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.

http://www.justiz.nrw.de

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