Krankenkasse muss Kosten für implantatgestützten Zahnersatz bei bestehendem extremem Würgereiz nicht übernehmen L 9 KR 34/11 B ER
Veröffentlicht am 25.03.2011 von Zahnimaster - mal 1051 gelesen
Vielmehr liegt bei dem Antragsteller ein extremer Würgereiz vor , der nach seinen Angaben seit einer Verletzung seiner Stimmlippe im Jahre 2008 besteht. Dieser Würgereiz kann jedoch den genannten Ausnahmeindikationen der GBA nicht zugeordnet werden. Er gehört insbesondere nicht zu den willentlich nicht beeinflussbaren muskulären Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich, wie sie bei den in der Ausnahmeindikation benannten Spastikern auftritt
Die Ausnahmeindikationen des GBA können auch nicht erweiternd ausgelegt werden, um den Fall des Antragstellers zu erfassen. Die in den Richtlinien festgelegten Ausnahmeindikationen sind eng zu interpretieren und lassen eine Auslegung über den Wortlaut hinaus nicht zu.
Schon gar nicht lässt sich im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes feststellen, dass die Richtlinien wegen eines Verstoßes gegen hö-herrangiges Recht rechtswidrig und nichtig sind, weil sie den Fall eines extremen Würgereizes nicht erfassen, zumal der MDK-Gutachter eine auf dieses Gebrechen des Antragstellers zugeschnittene Versorgung durch herausnehmbaren Zahnersatz in Form einer gaumenfreien teleskopierenden Konstruktion für möglich hält.
LSG Berlin-Brandenburg, v. 22.02.2011 - L 9 KR 34/11 B ER
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Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=139440
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