Eine Ueberschreitung des Gesamtfallwertes um 40 kann nicht mit erhoehten Behandlungsbedarfs bei aelteren Patienten begruendet werden
Veröffentlicht von Zahnimaster - mal 518 gelesen
Eine Überschreitung des Gesamtfallwertes um 40% kann nicht mit erhöhten Behandlungsbedarfs bei älteren Patienten begründet werdens Az. S 12 KA 197/07
Leitsatz:
1. Geringere Fallzahlen einer vertragszahnärztlichen Praxis begründen nicht aufgrund eines sog. Durchsanieres eine Praxisbesonderheit im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.
2. Ältere Patienten bedürfen im konservierend-chirurgischen Bereich nicht schon wegen ihres Alters eines erhöhten Behandlungsaufwands.
Kammer und Zahnarzt in Hessen stritten um eine Honorarberichtigung wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise. Der Zahnarzt hatte in drei Quartalen höhere Abrechnungswerte und der Prüfungsausschuss kürzte um ca. 8.000 Euro.
Der Zahnarzt klagte dagegen und das Gericht wies die Klage ab.
Zitat:
Nicht zu folgen vermochte die Kammer dem Vortrag des Klägers, die Beklagte habe seine Praxisbesonderheiten und kompensatorische Einsparungen nicht berücksichtigt. Solche sind weder substantiiert vorgetragen noch sonst ersichtlich. Unterstellt, der Kläger habe tatsächlich einen signifikant höheren Anteil an in psychiatrischen und neurologischen Kliniken behandelten Patienten, so ist nicht nachvollziehbar, weshalb diese Patienten einen erhöhten zahnmedizinischen Bedarf haben sollten. Gleiches gilt für den Vortrag einer überalterten Wohnbevölkerung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
SG Marburg, Urteil vom 05.12.2007, Az. S 12 KA 197/07
SG Marburg
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