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Implantierter Zahnersatz wird steuerlich als aussergewoehnliche Belastung anerkannt


Veröffentlicht von Zahnimaster - mal 1406 gelesen


Implantierter Zahnersatz wird steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt AZ: 2 K 5507/04
Cottbus (ddp.djn). Die Kosten für fest implantierten Zahnersatz müssen die Finanzämter als außergewöhnliche Belastung steuermindernd anerkennen. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor. Die Begründung der Finanzrichter: Die Implantate gehören mittlerweile zum medizinischen Standard und können deshalb nicht als Außenseitermethode steuerlich abgelehnt werden. Auch müssen Versicherte nicht zu der günstigsten Methode des Zahnersatzes greifen, um eine steuerliche Anerkennungzu erreichen. Denn festsitzender und teurerer Zahnersatz erleichtert den Alltag und verbessert die Artikulationsfähigkeit, sodass er durchaus auch aus medizinischer Sicht notwendig sein kann. Alle diese Gründe sprechen nach Auffassung des Gerichts dafür, die Kosten anzuerkennen.


FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.11.2007, Az.: 2 K 5507/04, EFG 2008 S. 544

FG Berlin-Brandenburg





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