Zu spaete Honorarabrechnung Zahnarzt bekommt kein Geld
Veröffentlicht von Zahnimaster - mal 1248 gelesen
Zu späte Honorarabrechnung: Zahnarzt bekommt kein Geld AZ: 5 W 2508/07
Nürnberg/Köln/dpa. Wartet ein Arzt zu lange mit seiner Honorarabrechnung, müssen Patienten unter Umständen nicht zahlen.
Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor, über den die in Köln erscheinende «Monatsschrift für Deutsches Recht» (Heft 7/2008) berichtet. Zwar könne der Honoraranspruch eines Arztes grundsätzlich nicht verjähren. Wartet der Mediziner aber zu lange, verliere er aus Gründen der Rechtssicherheit seinen Zahlungsanspruch (Az.: 5 W 2508/07).
Das Gericht wies in dem Fall die Zahlungsklage eines Zahnarztes ab. Er hatte erst vier Jahre nach dem Abschluss der Behandlung einem Patienten eine Rechnung zugesandt. Als dieser sich weigerte, wegen angeblicher Behandlungsfehler die Rechnung zu bezahlen, wartete er weitere drei Jahre, bis er dem Patienten einen Mahnbescheid zukommen ließ.
Das Gericht ließ offen, ob die Einwände des Patienten begründet waren - aber er müsse das Honorar schon deshalb nicht mehr zahlen, weil der Mediziner sich zu lange Zeit gelassen habe. Nach drei bis vier Jahren müsse ein Patient nicht mehr damit rechnen, noch zur Kasse gebeten zu werden.
OLG Nürnberg, Urteil vom 09.01.2008, Az.: 5 W 2508/07
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Kommentare (3)
Sicherlich ein Einzelfall
Was soll denn diese Wirrköpferei?
Im Urteil steht!!!
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