Unterlassungsbescheid gegen Werbung eines Zahnarztes am SupermarktEinkaufswagen ist rechtswidrig
Veröffentlicht von Zahnimaster - mal 710 gelesen
Unterlassungsbescheid gegen Werbung eines Zahnarztes am Supermarkt-Einkaufswagen ist rechtswidrig AZ: 7 K 39/08
Der Fall:
Zahnarzt wirbt im Supermarkt - zum Ärger der Kammer
Die Kammer drohte dem Kläger ein Zwangsgeld in Höhe von 2.500 EUR an und erteilte eine Belehrung, wegen Verletzung der Berufsordnung der Zahnärztekammer und des Heilberufsgesetzes NRW.
Das Gericht zitierte Urteile des Bundesverfassungsgerichtes u.a.: "So ist dem Arzt nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten. Für interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben." BVerfG, Beschluss vom 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02.
Das Gericht kam zu dem Schluss, das der Unterlassungsbescheid und die Belehrung durch die Kammer rechtswidrig und den Kläger in seinen Rechten verletzt, da der Zahnarztpraxis keine Berufspflichtverletzung vorzuwerfen sei.
"Die Werbung für eine Zahnarztpraxis auf dem Werbeträger Einkaufswagen ist für sich genommen allein aufgrund der Wahl des Werbeträgers nicht generell geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die berufliche Integrität des werbenden Zahnarztes zu schmälern."
Anzeigen von Zahnärzten in Kinozeitschriften und den Gelben Zeiten seien ja auch zulässig.
Das sollte fürs erste reichen, es gibt einen Link!
VG Minden, Urteil vom 14.01.2009, Az.: 7 K 39/08
VG Minden Urteil im Volltext
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