Zahnärzte im Interview - Das Thema Zahn aus erster Hand

Das wohl erste und älteste Zahn-Portal der Welt!

PLZ-Zahnarztsuche:
Zahnarzt im Forum bei Neuigkeiten

Die Abrechnung von dentinadhaesiven Kompositfuellungen ist zulaessig und nach der Beihilfeverordnung BVO beihilfefaehig


Veröffentlicht von Zahnimaster - mal 588 gelesen


Die Abrechnung von dentin-adhäsiven Kompositfüllungen ist zulässig und nach der Beihilfeverordnung (BVO) beihilfefähig Az. 10 S 2582/08

Die Abrechnung von dentin-adhäsiven Kompositfüllungen analog den Gebührenpositionen 215 ff. GOZ ist bis zum Schwellenwert (2,3-facher Gebührensatz nach § 5 Abs. 2 Satz 4 GOZ) zulässig und nach der Beihilfeverordnung (BVO) beihilfefähig.

Eine besondere Begründung des Zahnarztes für den gewählten Steigerungsfaktor ist dabei regelmäßig nicht erforderlich (wie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2007 - 4 S 2090/05 -; entgegen Bay.VGH, Urt. v. 30.05.2006 - 14 BV 02.2643 -)

Die Klägerin ist Beamtin im Dienst des Beklagten und mit einem Bemessungssatz von 70 % beihilfeberechtigt. Am 23.11.2007 beantragte die Klägerin u.a. die Erstattung von Aufwendungen in Höhe von 979,84 EUR für eine zahnärztliche Behandlung. Diese umfasste nach der zahnärztlichen Liquidation vom 03.11.2007 auch mehrere geschichtete dentin-adhäsive Kompositfüllungen.

Nach Verordnung des Finanzministeriums über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- oder Todesfällen sind zahnärztliche Aufwendungen beihilfefähig, wenn sie dem Grunde nach notwendig und soweit sie nach Umfang und Höhe angemessen sind.
Die Abrechnung von dentin-adhäsiven Kompositfüllungen entspricht der insoweit einhelligen neueren Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2007 - 4 S 2090/05 - juris; BayVGH, Urt. v. 30.05.2006 - 14 BV 02.2643 - RiA 2007, 190; Sächs. OVG, Urt. v. 01.04.2009 - 2 A 86/08 - juris).

Streit gabe es in diesem Fall, welcher Steigerungssatz anzusetzen war. Das Gericht meinte, der 2,3-fache Satz sei hier nachvollziehbar.
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2010, Az. 10 S 2582/08


VGH Baden-Württemberg Urteil im Volltext





Sie haben eine Meinung dazu?
Kommentare (0)


Ihr Kommentar


















var szu=encodeURIComponent(location.href); var szt=encodeURIComponent(document.title).replace(/\'/g,'`'); var szjsh=(window.location.protocol == 'https:'?'https://ssl.seitzeichen.de/':'http://w3.seitzeichen.de/'); document.write(unescape("%3Cscript src='" + szjsh + "w/d1/6c/widget_d16ce1fae290abbd53a55eeb09577add.js' type='text/javascript'%3E%3C/script%3E"));

































Diese Zahn-News kommentieren....

Noch mehr Zahn-News

Premium: Jetzt neue Patienten gewinnen!

Legen Sie ein kostenloses Zahn-Online Profil an und gewinnen dadurch neue Patienten.

Patientenservice

KeydexPlus Zahnärzte

Bei Zahnärzten mit dem KeydexPlus Logo erhalten Sie als Patienten kostenlose Vorteile. Z.B. verlängerte Gewährleistungen für Zahnersatz, transparente Preis-Garantien, PZR-Kennenlern Gutscheine ...

hier KeydexPlus Vorteile nutzen

Zahn-Forum

Zahnzusatzversicherung

Zahn-Themen