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Referentenentwurf der Bundesregierung zum GKV-Finanzierungsgesetz


Veröffentlicht am 01.09.2010 von Zahnimaster - mal 315 gelesen






Referentenentwurf der Bundesregierung zum GKV-Finanzierungsgesetz
vom 01.09.2010
Der erste Entwurf für das Finanzierungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) enthält diverse Neuregelungen für Ärzte und Kliniken, auch die Zahnärzte sollen ihren Beitrag leisten. Der „Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ beschränkt sich im Kern auf die kurzfristige Schließung von Finanzierungslücken.

Milliardenschwere Ausgabenkürzungen, eine Anhebung des Beitragssatzes um jeweils 0,3 Punkte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf dann 15,5 Prozent zum Jahresanfang 2011 und umfangreiche Änderungen beim kassenindividuellen Zusatzbeitrag sind die Eckpunkte. Neben den umstrittenen Einsparungen legt der Entwurf sein Gewicht auf die Erhebung des Zusatzbeitrags und den Sozialausgleich.
Der Beitrag der Zahnärzteschaft sieht wie folgt aus: „Die Punktwerte und Gesamtvergütungen für die vertragszahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz dürfen sich in den Jahren 2011 und 2012 jeweils
höchstens um die Hälfte der für das jeweilige Jahr festgestellten Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen erhöhen. Ab dem Jahr 2013 wird das Vergütungssystem für die vertragszahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz weiterentwickelt.“ Durch diese Maßnahme verspricht sich die Bundesregierung Einsparungen von 20 Mio. Euro im Jahr 2011 und weiteren 40 Mio. Euro in 2012 – Geld, das den zahnärztlichen Praxen nicht für Personal und Investitionen zur Verfügung steht.
Die Honorarangleichung Ost-West soll erst in 2013 und 2014 mit zwei mal 2,5 Prozent erfolgen.




Bundeszahnärztekammer



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