Bundestag beschließt Milliardenhilfen für Sozialkassen
Veröffentlicht am 04.03.2010 von Zahnimaster - mal 124 gelesen
Bundestag beschließt Milliardenhilfen für Sozialkassen
vom 04.03.2010
Berlin (ddp). Der Bundestag hat am Freitag milliardenschwere Hilfen für die Sozialversicherungssysteme beschlossen. Zu dem Gesetzespaket der schwarz-gelben Koalition gehören neben dem Zuschuss für den Gesundheitsfonds in Höhe von 3,9 Milliarden Euro Hilfen für die Bundesagentur für Arbeit. Das bisherige Darlehen für die Behörde soll für 2010 in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umgewandelt werden. Nach neuesten Berechnungen sind das 12,8 Milliarden Euro. Die Opposition stimmte gegen den Gesetzesentwurf
Darin vorgesehen sind auch Hilfen für die Landwirtschaft. Sie soll befristet auf zwei Jahre mit 750 Millionen Euro unterstützt werden. Zu dem Paket gehören eine Gründlandprämie und eine Kuhprämie, um die Lage der deutschen Milcherzeuger zu stabilisieren. Ferner sind Liquiditätshilfen für die landwirtschaftliche Unfallversicherung und Hilfen für die landwirtschaftliche Rentenbank geplant, um Beitragssteigerungen für Bauern zu verhindern.
Schließlich gehört zum Gesetz eine Verdreifachung des Schonvermögens von «Hartz IV»-Empfängern. Damit werden die Freibeträge für die Altersvorsorge von derzeit 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr angehoben.
Die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten gesetzlichen Härtefallregelungen für Hartz IV-Empfänger sollten kurzfristig noch an die Gesetzesvorlage angehängt werden. Dabei geht es um Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht entstehen, Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente sowie Kosten für Haushaltshilfen von Rollstuhlfahrern und für Nachhilfeunterricht. Die Opposition sah die Liste als zu restriktiv gefasst und will darüber noch ausführlich in den Ausschüssen beraten.
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