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zahn-blog» Blogarchiv » LG-München stoppt Versteigerung von Zahnarztleistungen - Internetportal verstößt gegen Berufsrecht


Veröffentlicht am 17.11.2006 von Zahnimaster - mal 514 gelesen


Das Internetportal „2te-zahnarztmeinung.de“ stellt einen Verstoß gegen das zahnärztliche Berufsrecht dar.
Die Versteigerung von zahnärztlichen Leistungen im Internet ist nicht mit der Berufsordnung der Zahnärzte vereinbar“, stellte das Gericht in der mündlichen Verhandlung fest und schloss sich damit der Auffassung der KZVB-Führung an.
Die beiden Vorsitzenden sehen in dem Internetportal eines Düsseldorfer Geschäftsmanns eine Aufforderung zum unlauteren Wettbewerb. „Zahnärzte werden dazu verleitet, nicht kostendeckende Einstandspreise anzubieten, um den Patienten in die Praxis zu locken“, so Rat. Zahnärztliche Leistungen würden nicht ohne Grund nach einer Gebührenordnung abgerechnet. Preisdumping könne zu Lasten der Qualität und damit letztlich zu Lasten des Patienten gehen.
mehr dazu: vollständiger Text




Dieser Artikel wurde am Freitag, 17. November 2006 um 11:35 veröffentlicht und ist abgelegt unter Presse.








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