Zahnärzte im Interview - Das Thema Zahn aus erster Hand

Das wohl erste und älteste Zahn-Portal der Welt!

PLZ-Zahnarztsuche:
Zahnarzt im Forum bei Neuigkeiten

LG München stoppt Versteigerung von Zahnarztleistungen - Internetportal verstößt gegen Berufsrecht


Veröffentlicht am 17.11.2006 von Zahnimaster - mal 971 gelesen


LG München stoppt Versteigerung von Zahnarztleistungen - Internetportal verstößt gegen Berufsrecht vom 17.11.2006
Das Internetportal „2te-zahnarztmeinung.de“ stellt einen Verstoß gegen das zahnärztliche Berufsrecht dar.

Zum ThemaDas Urteil
Die Versteigerung von zahnärztlichen Leistungen im Internet ist nicht mit der Berufsordnung der Zahnärzte vereinbar“, stellte das Gericht in der mündlichen Verhandlung fest und schloss sich damit der Auffassung der KZVB-Führung an.

Die beiden Vorsitzenden sehen in dem Internetportal eines Düsseldorfer Geschäftsmanns eine Aufforderung zum unlauteren Wettbewerb. „Zahnärzte werden dazu verleitet, nicht kostendeckende Einstandspreise anzubieten, um den Patienten in die Praxis zu locken“, so Rat. Zahnärztliche Leistungen würden nicht ohne Grund nach einer Gebührenordnung abgerechnet. Preisdumping könne zu Lasten der Qualität und damit letztlich zu Lasten des Patienten gehen.

Dr. Janusz Rat verwies darauf, dass die KZVB den Wunsch der Patienten nach einer zweiten Meinung durchaus respektiere. Diese müsse aber seriös und fachlich fundiert sein. Die KZVB biete deshalb seit kurzem selbst eine unabhängige Zahnarzt-Zweitmeinung an. Dabei beurteile ein erfahrener Zahnarzt den Gebisszustand des Patienten.

Zahnärzte hingegen, die sich an der Internetplattform beteiligten, hätten den Patienten vorher nicht gesehen und lediglich auf Grundlage eines Heil- und Kostenplanes – also nur nach Aktenlage – ein Angebot abgegeben.

„Ich bin erleichtert, dass dieses unseriöse Geschäftsmodell verboten wurde“, resümiert Rat. Ärztliche Leistungen dürften nicht zum Gegenstand von Internetauktionen werden. Krankenkassen, die ihre Versicherten an einen solchen Internetanbieter vermitteln, erwiesen ihnen damit einen Bärendienst. Die zahnärztliche Versorgung eines Patienten sei keine Ware.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Betreiber des Portals kann in Berufung gehen.





Presseinformation
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns




Diese Zahn-News kommentieren....

Noch mehr Zahn-News

Premium: Jetzt neue Patienten gewinnen!

Legen Sie ein kostenloses Zahn-Online Profil an und gewinnen dadurch neue Patienten.

Patientenservice

KeydexPlus Zahnärzte

Bei Zahnärzten mit dem KeydexPlus Logo erhalten Sie als Patienten kostenlose Vorteile. Z.B. verlängerte Gewährleistungen für Zahnersatz, transparente Preis-Garantien, PZR-Kennenlern Gutscheine ...

hier KeydexPlus Vorteile nutzen

Zahn-Forum

Zahnzusatzversicherung

Zahn-Themen