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Karlsruhe prüft Teile der Gesundheitsreform - Schieflage im System?


Veröffentlicht am 04.12.2008 von Zahnimaster - mal 273 gelesen


Karlsruhe prüft Teile der Gesundheitsreform - Schieflage im System?
vom 04.12.2008
Karlsruhe (dpa) - Wenn ein großes politisches Projekt nach mühsam
ausgehandelten Kompromissen endlich im Gesetz steht - erst dann
schlägt wirklich die Stunde der Juristen. Dann suchen sie nach
Fehlern im komplizierten Regelwerk, die groß genug sind, um es in
Karlsruhe zu Fall zu bringen. Ein neues Kapitel aus dieser Reihe wird
am kommenden Mittwoch (10.12.) im Bundesverfassungsgericht
aufgeschlagen: Die Gesundheitsreform von 2007 steht auf dem
Prüfstand.

In der Anhörung geht es nicht etwa um das gesamte Reformprojekt,
mit dem erstmals eine allgemeine Versicherungspflicht eingeführt
worden ist. Zur Debatte stehen einige zentrale Regelungen zu den
privaten Krankenversicherungen (PKV) - Regelungen, die das System der
PKV «destabilisieren» werden, warnt der Bonner Professor Gregor
Thüsing, der mehrere Beschwerdeführer vertritt.

Geklagt haben insgesamt 29 private Krankenversicherungen, dazu
zehn weitere Beschwerdeführer. Über die Beschwerden von fünf
Unternehmen und drei Privatversicherten wird exemplarisch verhandelt;
ein Urteil dürfte im Frühjahr folgen. Ihre Argumente lassen sich
ungefähr so zusammenfassen: Mit der Reform engt der Gesetzgeber die
privaten Versicherungen ein, während er die gesetzlichen Kassen
beispielsweise durch die neuen «Wahltarife» attraktiver macht - und
obendrein noch subventioniert.

Vor allem der Basistarif ist den privaten Kassen ein Dorn im Auge.
Diesen Tarif, der sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen
orientiert, müssen die Privaten vom kommenden Jahr an anbieten - und
zwar sogar für Altkunden, die bis Mitte des Jahres wechseln dürfen.

Thüsing stellt gar nicht in Abrede, dass ein Basistarif
theoretisch zulässig sein könnte, nur: In der jetzigen Form sei er
unangemessen. Denn auch der Reiche könne in den günstigen Tarif
wechseln und werde so letztlich von Menschen mit niedrigem Einkommen
subventioniert. «Der Solidargedanke wird pervertiert», schreibt er
in einem Aufsatz. Außerdem: Die Unterstützung Hilfebedürftiger sei
Aufgabe des Staates, nicht der Versicherten.

Auch im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts könnte der
Basistarif kritisch gesehen werden - und zwar ausgerechnet von
Ferdinand Kirchhof, der als «Berichterstatter» federführend in dem
Prozess ist. Die «Frankfurter Rundschau» zitierte ihn kürzlich mit
einer Äußerung von Anfang 2007 - also ein dreiviertel Jahr vor seiner
Ernennung zum Verfassungsrichter -, wonach der Basistarif nicht
verfassungskonform sei, weil die Kosten den Privatversicherten
aufgebürdet würden.

Neu ist zudem die Übertragbarkeit der Altersrückstellungen, mit
denen die privaten Kassen die Beiträge im Alter bezahlbar halten
wollen. Fortan soll der Versicherte sein «Sparguthaben» mit zur
Konkurrenz nehmen dürfen - was den Wechsel erleichtern und damit den
Wettbewerb fördern soll. Die Privaten fürchten, dass damit einige von
ihnen ausbluten: Weil die Gesunden zur günstigeren Konkurrenz
wechseln, bleiben die Kranken, die keiner mehr aufnimmt, zurück - mit
steigenden Beiträgen.

Kritisiert wird auch die Regelung, wonach nur zu den Privaten
wechseln darf, wer die maßgebliche Einkommensgrenze drei Jahre
hintereinander überschritten hat - aus Sicht der PKV eine unnötige
Behinderung ihres Neukundengeschäfts. Oder der Bundeszuschuss an die
gesetzlichen Krankenkassen, der schrittweise auf 14 Milliarden Euro
steigen soll: Wird damit nicht die beitragsfreie Mitversicherung der
Kinder mitfinanziert, fragen die Kläger - eine Vergünstigung, die den
Privatkassen vorenthalten wird?

Die Kernfrage lautet letztlich: Wie stark dürfen die PKV für das
sozialpolitische Ziel eines Versicherungsschutzes für alle in die
Pflicht genommen werden? Der Spielraum für Reglementierungen der PKV
sei beträchtlich, meint Astrid Wallrabenstein, juristische
Vertreterin der Bundesregierung. Weil es um den Gesundheitsschutz der
Bevölkerung gehe, sei die unternehmerische Freiheit einer privaten
Krankenversicherung verfassungsrechtlich weit weniger ausgeprägt als
bei «normalen» Unternehmen, argumentiert die Bielefelder Professorin.

Entscheidend für das Schicksal der Vorschriften könnte damit sein,
wie real das von der PKV beschworene Szenario einer drohenden
Schieflage wirklich ist. Der Erste Senat wird dazu am Mittwoch
Experten anhören - darunter den «Wirtschaftsweisen» Bert Rürup.


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