Karlsruhe überprüft Gesundheitsreform - Anhörung im Dezember
Veröffentlicht am 21.11.2008 von Zahnimaster - mal 247 gelesen
Karlsruhe überprüft Gesundheitsreform - Anhörung im Dezember
vom 21.11.2008
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht wird die
Gesundheitsreform von 2007 am 10. Dezember auf ihre Vereinbarkeit mit
dem Grundgesetz überprüfen. Das teilte das Karlsruher Gericht am
Freitag mit. In der Anhörung geht es um die Verfassungsbeschwerden
fünf privater Krankenversicherungen sowie dreier Bürger, die durch
das Regelwerk ihre Grundrechte verletzt sehen. Mit einem Urteil ist
erst im kommenden Jahr zu rechnen.
Hauptkritikpunkt ist der sogenannte Basistarif, zu dem private
Kassen ab Januar 2009 verpflichtet sind. Dieser Tarif orientiert sich
an der gesetzlichen Krankenversicherung und steht allen
Neuversicherten offen. Er darf den jeweiligen Höchstbeitrag der
gesetzlichen Kassen von derzeit gut 500 Euro nicht überschreiten. Wer
bereits privat krankenversichert ist, kann bis zum 30. Juni 2009 in
den Basistarif einer Versicherung seiner Wahl wechseln. Wer 55 Jahre
alt ist oder älter oder eine Rente oder Beamtenpension bezieht, kann
jederzeit in den Basistarif seines Versicherungsunternehmens
wechseln.
Die privaten Krankenversicherungen fürchten, dass viele
Versicherte in diesen Tarif wechseln und die Übrigbleibenden die
Mehrbelastungen tragen müssen. Außerdem wenden sich die Kläger gegen
die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen beim Wechsel in eine
andere Kasse. Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV)
hatte sich zuversichtlich über die Erfolgsaussichten in Karlsruhe
gezeigt.
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