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Praxisrechner mit Patientendaten dürfen ans Internet


Veröffentlicht am 12.05.2008 von Zahnimaster - mal 141 gelesen


Praxisrechner mit Patientendaten dürfen ans Internet
vom 12.05.2008
KBV und BÄK aktualisieren Leitfaden zu Datenschutz und Datenverarbeitung in Arztpraxen

Berlin – „Wir können die Ärzte nicht in einem rechtsunsicheren Raum mit unzulänglichen Mitteln arbeiten lassen, sondern wollen ihnen Empfehlungen an die Hand geben, damit sie auf berufsrechtlich saubere Art und Weise neue Kommunikationsformen nutzen können.“ So begründet Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer (BÄK), die von seiner Organisation zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) überarbeiteten „Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung in der Arztpraxis“.

Die zunehmende elektronische Kommunikation und Speicherung von Patientendaten in Arztpraxen hatte eine Aktualisierung der erstmals 1996 veröffentlichten Richtlinien notwendig gemacht. Neuerungen finden sich bei der Regelung für betriebliche Datenschutzbeauftragte, der Verarbeitung elektronischer Dokumente wie Arztbriefe und der ärztlichen Dokumentation im Hinblick auf elektronische Signaturen. Neue Erkenntnisse bei Fernwartung der EDV sowie bei IT-Schutzmaßnahmen haben auch in diesen Bereichen zu einer Änderung der Leitlinien geführt.

Hauptschwerpunkt der Überarbeitung ist die Datenkommunikation in der Arztpraxis. „Bisher galt: Praxisrechner, die Patientendaten verwalten, dürfen nicht ans Internet. Dies ist nun nicht mehr zwingend, wenn Provider einen entsprechenden Schutz durch Firewalls garantieren. Dies ist zum Beispiel im Rahmen des Hochsicherheitsdatennetzes der KVen, dem KV-Safenet der Fall“, erklärt Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV. Müller unterstützt die aktualisierten Richtlinien: „Mit dem Leitfaden kann der Arzt noch einmal überprüfen, was der Stand der Technik ist, welche Bereiche auf ihn zutreffen und ob er seinen Betrieb in puncto Sicherheit richtig eingestellt hat.“

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen des Leitfadens findet sich in der aktuellen Ausgabe des Ärzteblattes (Nr. 19 vom 9. Mai). Die Empfehlungen von BÄK und KBV sowie eine dazugehörige technische Anlage mit Sicherheitshinweisen sind dort abrufbar.



http:www.kbv.de


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