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AG Düsseldorf: Botox Zahnarzt verurteilt


Veröffentlicht am 11.09.2007 von Zahnimaster - mal 863 gelesen


AG Düsseldorf: Botox Zahnarzt verurteilt vom 11.09.2007
Düsseldorf. Faltenfrei durchs Jahr – mit diesem Slogan warb ein Zahnarzt (46) für die ewige Jugend. In einem Kosmetikinstitut an der Kö spritzte er Frauen die Nervengifte Botox und Hyralon in die Haut. Und das alles andere als fachmännisch: Bei einer Patientin (34) verdichtete sich anschließend das Gewebe zu Knubbeln, sie litt unter starken Schmerzen und Taubheitsgefühlen.

Das Amtsgericht verhängte gegen den Arzt einen Strafbefehl über 9000 Euro wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz. Es folgte damit der Begründung des Gesundheitsamtes: Als Zahnarzt sei er dazu nicht befugt, heißt es dort.
Die 34-Jährige hatte sich im Jahr 2005 mehrfach von dem Dentisten behandeln lassen. Er spritzte ihr Botox und Hyralon unter die Augen, in die Falte zwischen Nase und Mund sowie in die Lippe. 250 Euro zahlte die Frau pro Spritze. Wochen später kam es dann zu ersten Problemen: Es entstanden Rötungen unter dem Auge, die Tränensäcke schwollen an, das Gewebe wurde uneben.

Gegen die entstandenen Knubbel ließ sie sich Kortison spritzen. Doch das wiederum fraß das Gewebe von innen auf. Ihre Mimik war dadurch so stark eingeschränkt, dass sie kaum lachen und sprechen konnte. „Ich hatte zwei verschiedene Gesichtshälften“, sagt sie. Zweimal musste die Patientin operiert werden. Die Ärzte versetzten Muskelstränge im Gesicht, um die Unebenheiten zu beseitigen. Kosten der Nachbehandlung: rund 3500 Euro.
Zahnarzt: Kann die Gefahr von Nervenverletzungen einschätzen

Der 46-Jährige, der angeblich eine Botox-Fortbildung in Kanada absolviert hat, wies die Vorwürfe des Gesundheitsamtes zurück: Er brauche für diese Behandlungen keine Heilpraktikererlaubnis. Als Zahnarzt könne er die Gefahr von Verletzungen im Nervenbereich des Gesichtes besonders gut einschätzen. Der Zahnarzt kann gegen den Strafbefehl vor dem Amtsgericht Einspruch einlegen.


Westdeutsche Zeitung


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