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KZBV-Vertreterversammlung warnt vor undifferenzierter Kostendämpfungspolitikvom 07.07.2010 Auf der 13. Vertreterversammlung der KZBV vergangenen Samstag in Berlin haben die Delegierten in einer einstimmig verabschiedeten Resolution die Bundesregierung aufgefordert, „nicht in die gescheiterte Kostendämpfungspolitik der Vergangenheit zurückzufallen“. Eine undifferenzierte Sparpolitik habe gravierende Auswirkungen auf die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung der Patienten. Zwar seien die Finanzierungsprobleme der GKV nicht zu verkennen, aber eine qualitativ hochwertige Versorgung sei auf Dauer „nur durch tragfähige strukturelle Reformen“ zu erreichen. Kostendämpfungsmaßnahmen seien in der zahnmedizinischen Versorgung fehl am Platz. Ihr Anteil an den Leistungsausgaben der GKV nehme ohnehin kontinuierlich ab. Die Vertreterversammlung befasste sich außerdem mit folgenden Themen: Delegierte fordern Aufhebung der strikten Budgetierung Einmütig appellierten die Delegierten an den Gesetzgeber, „auch in Zeiten akuter Finanzierungsprobleme der GKV die von der KZBV vorgeschlagenen strukturellen Reformen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung aufzugreifen und die Abschaffung der Budgetierung mit strikter Grundlohnsummenanbindung nunmehr zeitnah umzusetzen.“ Budgets seien „anachronistisch und leistungsfeindlich“ und könnten für den Patienten zur Rationierung von Leistungen führen. Der Gesetzgeber habe sie daher im ambulanten ärztlichen und im stationären Sektor bereits abgeschafft. Für den zahnärztlichen Sektor sei das Ende der Budgetierung überfällig. In einem wettbewerblich ausgerichteten Vergütungssystem seien auch wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen notwendig. Forderung nach Anhebung der zahnärztlichen GKV-Honorare im Osten erneuert Das Zahnärzteparlament bekräftigte einstimmig den Anspruch an den Gesetzgeber, „die Angleichung der vertragszahnärztlichen Vergütung in den neuen Bundesländern und Berlin an das Niveau der alten Bundesländer vorzunehmen und damit die politisch anerkannte Forderung der KZBV umzusetzen.“ Dazu seien die im Jahr 2009 vereinbarten Punktwerte in den neuen Bundesländern um 10,6 Prozent und in Berlin um 8,8 Prozent zu erhöhen. Angesichts der weitgehenden Angleichung der allgemeinen Kosten und der Kostenstruktur in den Praxen habe eine Tätigkeit als Vertragszahnarzt in den neuen Bundesländern derzeit eine relativ geringe Attraktivität, es komme zur Abwanderung von Fachpersonal. Versorgungskonzept für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen gebilligt Einstimmig unterstützten die Delegierten das unter dem Titel „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ im Juni veröffentlichte Reformkonzept zur vertragszahnärztlichen Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. Sie forderten den Gesetzgeber auf, „den ordnungspolitischen Rahmen für eine Anspruchsberechtigung“ der Betroffenen im SGB V zu schaffen. Die zahnmedizinische Versorgung in der GKV gehe davon aus, dass jeder Erwachsene eigenverantwortlich Mundhygiene betreiben, eine Praxis aufsuchen und bei der Behandlung kooperieren könne. Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen könnten das vielfach nicht, daher gebe es bei diesen Gruppen erhebliche Versorgungsdefizite. Das Konzept zeige auf, „wie die Versorgungsprobleme gelöst werden können.“ Eine bessere Betreuung der Betroffenen müsse „ein gesamtgesellschaftliches Ziel und humanitäres Anliegen sein.“ Sektorenübergreifende Qualitätssicherung und Online-Anbindung der Praxen in der Diskussion Kritisch diskutierte die Versammlung die Richtlinie Nr. 13 des G-BA zur allgemeinen sektorenübergreifenden Qualitätssicherung. Die Mehrheit der Delegierten kritisierte sie als „für die Zahnärzteschaft nicht zielführend“ und forderte vom Gesetzgeber eine Änderung des SGB V, damit „die gesetzlichen Regelungen über die einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung nicht (mehr) für Zahnärzte gelten.“ Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung der spezifisch zahnärztlichen Regelungen will die KZBV ab Sommer 2010 in Arbeitsgruppensitzungen diskutieren, um im weiteren G-BA-Verfahren die zahnärztlichen Besonderheiten zum Tragen bringen und Spielräume ausnutzen zu können. Mehrheitlich votierten die Delegierten auch gegen „eine Zwangsvernetzung der Zahnarztpraxen mit den Krankenkassen (verpflichtende Online-Anbindung) zum Zwecke des Stammdatenabgleichs“, die der Gesetzgeber im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beschlossen hat. Ureigene Verwaltungsfunktionen der Krankenkassen wie die Überprüfung der Stammdaten dürften nicht „zu Lasten und Kosten der Zahnärzte in den Zahnarztpraxen ausgelagert werden.“http://www.kzbv.de/ Kommentare (0)Dieser Artikel wird nach dem Erscheinungstermin nicht mehr aktualisiert. Bei älteren Artikeln kann es daher vorkommen, dass einzelne Links nicht mehr funktionieren. Wir bitten, dies zu entschuldigen. |
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