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Gesundheitsmarkt: Regulierung bremst Innovation

GOZ-Arbeitsgruppe im BMG hat Arbeit aufgenommen und einen engen Zeitplan vor sich

vom 09.03.2010

Berlin, 09.03.2010 -

Unter Beteiligung von Vertretern der Beihilfe, der PKV sowie der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat am 2. März im Bundesgesundheitsministerium erstmals die GOZ-Arbeitsgruppe unter der Leitung des zuständigen Ministerialbeamten Dr. Stiel getagt. Die Bundeszahnärztekammer war vertreten durch den Präsidenten und Vorsitzenden des Senates für privates Leistungs- und Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer, Herrn Dr. Engel, Herrn Dr. Rubehn (stellv. Vorsitzender des GOZ-Senates), Herrn RA Krouský (Justitiar), Herrn Kunzler (Statistik) und Herrn Dr. Meyer (IDZ).

In dem Treffen stellte Dr. Stiel den ihm übertragenen Arbeitsauftrag mit dem politisch neuen Ansatz, die HOZ zur Grundlage einer neuen Gebührenordnung zu machen, vor. Bis Herbst sollen in den folgenden Sitzungen die konkreten Leistungsinhalte festgestellt und gleichzeitig die finanziellen Auswirkungen geprüft werden, nachdem die entsprechenden Umschlüsselungen zur GOZ aufgestellt worden sind. Das BMG erwartet hierfür Unterlagen und Zahlenmaterial von der BZÄK.

Das Vorhaben des BMG war Gegenstand der Beratung des Senates für privates Leistungs- und Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer am 3. März. Die Mitglieder des Senates befürworten eine aktive Unterstützung des Ministeriums bei seinem Vorhaben durch Zurverfügungstellung aller erforderlichen Informationen.

Bundeszahnärztekammer

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