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GKV: bei geschädigten Pfeilerzähnen Zahnersatz mit Implantaten möglich Az. L 11 KR 4668/09

Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf implantologische Leistungen bei einer dauerhaft bestehenden Xerostomie nach einer Tumorbehandlung.

Fall

Ein Patient litt an einem Tonsillenkarzinom und erhielt eine Strahlentherapie. Zahn 36 und Zahn 35, die entzündet waren, wurden später entfernt.
Der Krankenkasse wurde der Heil- und Kostenplan des Zahnarztes über eine Zahnersatzbehandlung (zwei Implantate) zur Genehmigung vorgelegt. Sie bewilligte den Festzuschuss für beide Zähne.
Es wurde dagegen Widerspruch eingelegt.

Das Gericht:
Implantologische Leistungen gehören nach § 28 Abs 2 Satz 9 SGB V nicht zur zahnärztlichen Behandlung, es sei denn, es liegen seltene vom Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien nach § 92 Abs 1 SGB V festgelegte Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle vor.
Nach der auf dieser Grundlage erlassenen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (Behandlungsrichtlinie vom 4. Juni/24. September 2003, Bundesanzeiger Nr 226 vom 3. Dezember 2003, Seite 24966, zuletzt geändert durch Beschluss vom 1. März 2006, Bundesanzeiger Nr 111 vom 17. Juni 2006, Seite 4466) liegen gemäß B VII Nr 2 Satz 4 besonders schwere Fälle vor.

Im Gegensatz zur krankenkasse war das Gericht der Meinung, dass auf Grund des Falles eine Ausnahmeindikation im Sinne der Behandlungsrichtlinie vorliegt, und zum anderen eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich sei.

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2009, Az. L 11 KR 4668/09

LSG Baden-Württemberg Urteil im Volltext

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Aktuelle Infos

Zahn-Online Rechtsfragen für den Zahnarzt

Professionelle Zahnreinigung bei Zahnimplantaten Gewährung durch GKV
[14.07.2010] Der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung hat dem Versicherten auch eine professionelle Reinigung der Implantate zu gewähren, wenn diese medizinisch notwendig ist... (LSG) Mainz, Urteil vom 27.05.2010, Az.: L 5 KR 39/09

Zahnarzthonorar auch für schlecht sitzende Prothese
[31.05.2010] Auch für eine schlecht sitzende Zahnprothese muss der Patient dem Zahnarzt das Honorar zahlen. Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt schuldet der Zahnarzt beim Anpassen der Prothesen keinen konkreten Erfolg... (OLG) Frankfurt, Urteil vom 22.04.2010, Az.: 22 U 153/08

Zahnärztekammer darf nicht Werbung mit Tätigkeitsschwerpunkt Laserbehandlung untersagen
[07.05.2010] Bei der Laserbehandlung handelt es sich um eine anerkannte Behandlungsmethode, die dem informierten Patient als solche bekannt ist und über die er sich aus zugänglichen Quellen leicht näher informieren kann, weil es sich um ein - auch in der Zahnheilkunde - etabliertes Verfahren handelt und ist damit nicht irreführend... VG Gelsenkirchen, Urteil vom 31.03.2010, Az. 7 K 3164/08

Widerruf der Approbation als Zahnarzt ist bei einer Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang rechtmäßig
[28.04.2010] Das Verwaltungsgericht hat das Verhalten der Kläger als übersteigertes und schon als rücksichtslos zu bezeichnendes Gewinnstreben zu Lasten der Allgemeinheit und der Angestellten der Kläger gewertet und sich auf Grund dessen an einer positiven Prognose für die Kläger gehindert gesehen hat, ist zudem angesichts einer Steuerhinterziehung von mehr als 340.000 Euro in sechs Jahren und einer Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung von weit über 20.000 Euro durchaus berechtigt... Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 31.03.2010, Az. 13 A 2837/09

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