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Ärzte dürfen auch ohne Facharzttitel in den Gelben Seiten werben AZ: 6 U 20/08Köln/Oldenburg (dpa/tmn) - Ärzte dürfen auch ohne Facharzttitel für sich in den Gelben Seiten werben. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Köln hervor (Az.: 6 U 20/08), auf das die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hinweist. In dem Fall ging es um einen Kieferchirurgen, der auch Schönheitsoperationen vornahm und in den Gelben Seiten unter der Rubrik «Plastische Chirurgie» für sich geworben hatte. Ein Wettbewerbsverein klagte gegen den Mediziner. In der Begründung hieß es, dem Verbraucher werde durch den Eintrag fälschlicherweise vermittelt, es handele sich um einen Facharzt für plastische Chirurgie. Die Richter stimmten diesem Argument allerdings nicht zu. Nach Ansicht des Gerichts erwarten Verbraucher nicht, dass unter den Ärzte-Rubriken in den Gelben Seiten nur entsprechende Fachärzte eingetragen sind. Wer als Verbraucher die Rubrik «mit einer gewissen Aufmerksamkeit» durchgeht, werde schnell merken, dass dort Ärzte mit und ohne Facharzttitel annoncieren.OLG Köln, Urteil vom 15.08.2008, Az.: 6 U 20/08 OLG Köln Urteil im Volltext
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