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Sozialgericht: Krankenkasse darf nicht mit günstiger Zahnbehandlung im Ausland werben Stuttgart – Das Sozialgericht Stuttgart hat auf Betreiben der KZV Baden-Württemberg (KZV BW) durch Beschluss vom 24. Mai 2006 der City BKK untersagt, auf günstigere zahnärztliche Behandlungsmöglichkeiten in Polen und Ungarn hinzuweisen (AZ S 10 KA 2369/06 ER). Die City BKK hatte ihren Versicherten konkret einzelne ausländische Praxen unter einer speziellen Internetadresse empfohlen. Die Hinweise, wie die Patienten dabei im Einzelnen vorgehen sollen, dürfen ebenfalls nicht mehr verwendet werden. Die Betriebskrankenkasse war der Ansicht, die Aufforderung zum Zahntourismus ins benachbarte Ausland sei von ihrem Recht, die Versicherten über preisgünstige Versorgungsmöglichkeiten zu informieren, gedeckt. Zudem verstoße sie mit ihren Informationen auch nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen, weil diese im vorliegenden Falle auf die City BKK nicht anzuwenden seien. "Wir haben losgelöst von der Entscheidung des Sozialgerichts keinerlei Probleme mit dem Wettbewerb im Gesundheitswesen, solange dieser unter fairen und gleichen Bedingungen stattfindet", sagte Dr. Peter Kuttruff, Vorsitzender des Vorstandes der KZV BW. "Was unserer Ansicht nach eben nicht geht, ist die Aufforderung der Krankenkasse an ihre Versicherten, sich auf Grund der Rechtslage für die Behandlung im Ausland bei einem deutschen Zahnarzt einen kostenlosen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen, um nach Anfertigung des Zahnersatzes im Ausland ihre Erstattung vornehmen zu können". Vertragszahnärzte seien in der Bundesrepublik Deutschland in ihrer Praxisführung und Honorargestaltung umfangreichen gesetzlich verordneten Regelungen unterworfen. "Für Zahnärzte jenseits unserer Grenzen gelten weder diese Regelungen, noch die Verträge, die hier für die Vertragszahnärzte mit den Krankenkassen abgeschlossen worden sind", betonte Kuttruff. Nach Ansicht der KZV BW könne es aber auch nicht geduldet werden, dass mit Hilfe der Kassenbeiträge der gesetzlich versicherten Bevölkerung Arbeit von Deutschland ins Ausland verlagert und damit ein Anstieg der Arbeitslosigkeit im Inland in Kauf genommen und finanziert werde. Kuttruff: "Die Entscheidung des Sozialgerichts ist absolut richtig." Urteil des Sozialgerichts Stuttgart, AZ S 10 KA 2369/06 ER vom 24.05.2006 Baden-Württemberg Zahnärzte PresseinformationSozialgericht Stuttgart |
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