Anspruch gegen Beamtenkrankenkasse auf Erstattung der Kosten einer wegen Zahnbehandlungsphobie notwendigen Vollnarkose

Die Aufwendungen für eine medizinisch indizierte Intubationsnarkose wegen sog. Oralphobie, d.h. einer durch die bevorstehende Zahnbehandlung ausgelösten pathologischen Angst, sind von der Postbeamtenkrankenkasse zu erstatten…
VG Stuttgart, Urteil vom 13.10.2008, Az.: 12 K 721/08

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Eine Antwort zu “Anspruch gegen Beamtenkrankenkasse auf Erstattung der Kosten einer wegen Zahnbehandlungsphobie notwendigen Vollnarkose”

  1. Dr.med.Daniel Panzer sagt:

    Liebe Redaktion,
    ein interessantes Urteil. Ein überfälliges Urteil. Jedoch in der Pressemitteilung inhaltlich aus dem Kontex gerissen.
    Dieses Urteil betrifft eine Rechnungskürzung durch die Postbeamtenkassen.

    Dies kann somit nicht auf das Thema Zahnarztnarkosen / GKV angewandt werden. Im Bereich der GKV ändert sich nichts.

    mfg
    Dr.med.Daniel Panzer

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